Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietobjekte

Ferienwohnungen „Fritz“ und „Hilde“ in der Alten Bäckerei Gnade
Dorfstraße 35
18528 Sehlen auf Rügen

§1 Vertragsschluss

  1. Der Mietvertrag kommt durch Zahlungseingang der Anzahlung zustande.
  2. Bei Vertragsschluss muss die anreisende Personenzahl angegeben werden. Eine Erweiterung bis zur Anreise ist nur mit Zustimmung der Vermieterin zulässig. Die Vermieterin behält sich die Ausübung des Hausrechts gegenüber Dritten, die nicht bei der Buchung angegeben wurden, vor.

§2 An- und Abreise

  1. Die Anreise erfolgt ab 16 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache möglich.
  2. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort: Für jede Ferienwohnung steht eine Schlüsselbox zur Verfügung.

§3 Miete

  1. Die Miete beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung, WLAN und eine einmalige Endreinigung in Höhe von 75,- Euro.
  2. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises ist innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Restzahlung in Höhe von 70% des Mietpreises ist sechs Wochen vor Antritt des Mietverhältnisses zu zahlen. Wird diese Zahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich die Vermieterin nach einer angemessenen Nachfrist von mindestens einer Woche die Möglichkeit des Rücktritts und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften offen.
  3. Bei einer Buchung bis zu sechs Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis binnen fünf Werktagen ab Buchungsbestätigung zu zahlen.
  4. Mindestmietdauer: sechs Übernachtungen. Individuelle Mindestaufenthalte in der Winterzeit sind in Absprache mit der Vermieterin möglich.

§4 Mietgegenstand

  1. Dem Mieter wird die angemietete Ferienwohnung (das Mietobjekt) und die darin vorhandenen technischen Einrichtungen, Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Diese bilden den Mietgegenstand. Ist der Mietgegenstand aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, während der vereinbarten Mietzeit nicht verfügbar (z.B. Wasserschäden, Brandschäden, Heizungsausfall, Sturm- und Hochwasserschäden, Beschädigungen, die die Vermieterin nicht vorhersehen konnte und nicht kurzfristig behoben werden können), wird die durch den Mieter geleistete Mietsumme erstattet.

§5 Haftung des Mieters

  1. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer hat der Mieter für eine laufende Reinigung des Mietobjektes zu sorgen. Sämtliche vom Mieter, dessen Mitreisenden, von Gästen des Mieters oder anderen Personen, die sich auf Veranlassung des Mieters im Mietobjekt aufhalten, schuldhaft herbeigeführte Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter.
  2. Das Rauchen in den Ferienwohnungen und Gebäuden der Vermieterin ist untersagt.

§6 Rückgabe des Mietgegenstands

  1. Zum Ende der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Spülmaschine ist auszuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die Reinigung des Backofens ist in der Endreinigung nicht enthalten und vom Mieter durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen muss der Mieter für die zusätzlichen Kosten der Küchenreinigung aufkommen.

§7 Mängel des Mietobjekts

  1. Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Mieter umgehend der Vermieterin mitzuteilen und die Möglichkeit zur Nachbesserung muss gegeben werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Mängel des Mietobjekts, des Mobiliars, der technischen Ausstattung etc. sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Ein lediglich vorübergehender Ausfall von technischen Geräten oder der öffentlichen Ver- und Entsorgung außerhalb der Einflusssphäre der Vermieterin berechtigen nicht zu einer Mietminderung.

§8 Haftung der Vermieterin

  1. Die Vermieterin haftet für alle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder für die Durchführung essentiell sind und auf deren Einhaltung der Mieter deshalb vertrauen darf.

§9 Stornierung des Mietvertrages

  1. Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen. Im Fall der Kündigung/Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: bis zum 71. Tag vor Mietbeginn − 25% des Mietpreises | vom 70. Tag bis zum 44. Tag vor Mietbeginn − 50% des Mietpreises | vom 43. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn − 80% des Mietpreises | vom 14. Tag bis Mietbeginn − 100% des Mietpreises.
  2. Keine Stornogebühren fallen an, wenn es gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu belegen. Dem Mieter bleibt es im Übrigen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden sei. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine (Teil-) Stornierung des Mietvertrages behandelt bzw. als Stornierung des kompletten Mietvertrages, wenn hierdurch der Mindestaufenthalt unterschritten würde.
  3. Bei Nichtgefallen des Mietobjektes ist der Mieter nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Miete.

§10 Tierhaltung

  1. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.
  2. Bei Zuwiderhandeln kann die Benutzung der Ferienwohnung nicht gestattet werden.

§11 Außergewöhnliches Kündigungsrecht des Vermieters

  1. Wenn der Mieter andere Feriengäste oder die Mieterin im Obergeschoss der Alten Bäckerei Gnade in einer Weise belästigt, dass der Vermieterin ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar ist.
  2. Wenn das Mietobjekt infolge von höherer Gewalt, Krieg, Lockdown, öffentlichem Aufruhr oder anderen von der Vermieterin nicht zu vertretenden Umständen nicht zum vertraglich vorgesehenen Zweck nutzbar ist. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Miete. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz, insbesondere auf Ersatz von Anreise- und Hotelkosten.

§12 Vergessene Gegenstände

  1. Wenn Mieter etwas vergessen haben, werden sie von der Vermieterin unter den angegebenen Kontaktdaten telefonisch oder per Email informiert. Wenn der Mieter binnen 14 Tagen der Vermieterin keine Weisung gibt, wie mit den vergessenen Sachen verfahren werden soll, behält sich die Vermieterin vor, diese entweder für den Mieter entgeltlich zu verwahren oder an die mitgeteilte Adresse des Mieters nachzusenden. Für die Nachsendung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zuzüglich der Portokosten erhoben.

§13 Salvatorische Klausel

  1. Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam.